Wasserballer legen Einspruch ein.


Der ASCD hat gegen die Art und Weise des Auslosungsprozesses zum Viertelfinale des deutschen Wasserball Pokals Einspruch eingelegt. Um Missverständnisse und Gerüchte zu vermeiden, stellen wir euch Auszüge aus dem Schreiben zu dem besagten Protest dar: 

 

"Wir legen Einspruch gegen die Auslosung vom 18.02.2024 ein. Für die Auslosung war im Vorfeld, wie

für die letzten Auslosungen auch, ein öffentlicher Livestream auf dem Instagram Kanal des DSV

(@dsv_wasserball) angekündigt: 18.02.2024 um 14:15 Uhr.

 

Dieser Livestream fand nicht statt. Die wartenden Interessenten haben direkt per Nachricht/Reaktion

in diesem Kanal reagiert und nachgefragt, ob es Probleme mit dem Stream gibt. Dazu gab es keine

Reaktion. (...)

 

Wir vertreten die Meinung, dass es nach Bekanntwerden der technischen Probleme eine

transparente Kommunikation hätte geben müssen. Zudem hätte die Auslosung nach Behebung der

technischen Probleme erneut stattfinden müssen. Gerade vor dem Hintergrund, dass bei der

Auslosung in der vorigen Runde schon eine Wiederholung stattfinden musste, da ein Los (SSV

Esslingen) doppelt in der Auslosung war. (...)

 

 

 

 

Abschließend möchten wir festhalten, dass wir hier keinesfalls Unregelmäßigkeiten bei der Auslosung

unterstellen. Wir sehen jedoch die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz dieses Wettbewerbs in der

öffentlichen Wahrnehmung gefährdet. Das kann man an den Reaktionen in den sozialen Medien und

den Nachrichten, die uns erreicht haben, festmachen."